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730.110 RPBBPV CH-BS

§ 8 Bau- und Planungsverordnung (BPV)

Bauvorschriften - Bebauung - Einfriedungen (§ 57 BPG) - Höchsthöhe
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§ 8 BPV

1. Einfriedungen von Grundstücken dürfen nicht höher als 2 m sein.

2. ...

3. ...

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