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730.110 RPBBPV CH-BS

§ 61 Bau- und Planungsverordnung (BPV)

Bauvorschriften - Vollzug - Bauaufsicht - Abnahme und Freigabe - Ausnahmen
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§ 61 BPV

1. Bei Vorhaben, die dem vereinfachten Bewilligungsverfahren unterliegen, unterbleibt die Abnahme, sofern die Bewilligungsbehörde oder eine mitwirkende Behörde nichts anderes bestimmt.

2. ...

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