730.110
RPBBPV
CH-BS
§ 61 Bau- und Planungsverordnung (BPV)
Bauvorschriften - Vollzug - Bauaufsicht - Abnahme und Freigabe - Ausnahmen
§ 61 BPV
1. Bei Vorhaben, die dem vereinfachten Bewilligungsverfahren unterliegen, unterbleibt die Abnahme, sofern die Bewilligungsbehörde oder eine mitwirkende Behörde nichts anderes bestimmt.
2. ...