730.110
RPBBPV
CH-BS
§ 57 Bau- und Planungsverordnung (BPV)
Bauvorschriften - Vollzug - Bauaufsicht - Bauausführung - Verantwortliche Fachperson
§ 57 BPV
1. Die Arbeiten sind durch eine verantwortliche Fachperson zu leiten.
2. Fehlt bei der Ausführung eine verantwortliche Fachperson, so wird das Bauvorhaben eingestellt.
3. Die Bewilligungsbehörde kann verlangen, dass sich die Fachperson über die für die Bauausführung nötigen Kenntnisse ausweist.