730.110
RPBBPV
CH-BS
§ 54 Bau- und Planungsverordnung (BPV)
Bauvorschriften - Vollzug - Baubewilligungsverfahren - Bauentscheid - Erlöschen der Baubewilligung
§ 54 BPV
1. Eine erloschene Baubewilligung kann nur durch ein neues Baubegehren erneuert werden.