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730.110 RPBBPV CH-BS

§ 54 Bau- und Planungsverordnung (BPV)

Bauvorschriften - Vollzug - Baubewilligungsverfahren - Bauentscheid - Erlöschen der Baubewilligung
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§ 54 BPV

1. Eine erloschene Baubewilligung kann nur durch ein neues Baubegehren erneuert werden.

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