730.110
RPBBPV
CH-BS
§ 50 Bau- und Planungsverordnung (BPV)
Bauvorschriften - Vollzug - Baubewilligungsverfahren - Baubegehren - Verspätete Einsprachen
§ 50 BPV
1. Das Bau- und Gastgewerbeinspektorat kann verspätete Einsprachen entgegennehmen, wenn die Verspätung auf ein unverschuldetes Hindernis zurückzuführen ist.