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730.110 RPBBPV CH-BS

§ 32 Bau- und Planungsverordnung (BPV)

Bauvorschriften - Vollzug - Baubewilligungsverfahren - Verfahrensarten - Generelles Baubegehren
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§ 32 BPV

1. Zur Abklärung von Grundsatzfragen oder wesentlichen Teilfragen kann bei Vorhaben, deren Ausführung ein Baubegehren voraussetzt, ein generelles Baubegehren eingereicht werden.

2. Das Verfahren endet mit dem Vorentscheid; er ist anfechtbar.

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