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730.110 RPBBPV CH-BS

§ 31 Bau- und Planungsverordnung (BPV)

Bauvorschriften - Vollzug - Baubewilligungsverfahren - Verfahrensarten - Vereinfachtes Bewilligungsverfahren
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§ 31 BPV

1. Im vereinfachten Bewilligungsverfahren ohne Publikation und mit beschränkter Abnahme werden Vorhaben von geringer Bedeutung geprüft.

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