730.110
RPBBPV
CH-BS
§ 3 Bau- und Planungsverordnung (BPV)
Bauvorschriften - Baureife (§§ 2ff. BPG) - Bodenordnungskommission - Organisation
§ 3 BPV
1. Die Kommission besteht aus je einer Vertreterin oder einem Vertreter der Dienststelle Städtebau und Architektur, des Bau- und Gastgewerbeinspektorats, des Grundbuch- und Vermessungsamtes und einer nicht der Verwaltung angehörenden, von der Dienststelle Städtebau und Architektur im Einvernehmen mit den beteiligten Ämtern zu bestimmenden Fachperson.
2. Wenn Grundstücke oder Bauvorhaben in Riehen und Bettingen zu beurteilen sind, wird sie durch eine Delegierte oder einen Delegierten dieser Gemeinden ergänzt.
3. Die Kommission wird von der Dienststelle Städtebau und Architektur von Amts wegen oder auf Begehren eines beteiligten Amtes oder einer Gemeinde einberufen.