730.110
RPBBPV
CH-BS
§ 25 Bau- und Planungsverordnung (BPV)
Bauvorschriften - Abweichungen - Ausnahmebewilligungen (§ 80 BPG)
§ 25 BPV
1. Gesuche um Ausnahmebewilligungen sind im Baubegehren zu stellen und schriftlich zu begründen.
2. Die Vorsteherin oder der Vorsteher des Bau- und Verkehrsdepartements kann Teile der Kompetenz zur Erteilung von Ausnahmebewilligungen allgemein oder im Einzelfall nachgeordneten Verwaltungseinheiten delegieren.
3. Ausnahmebewilligungen für Bauten und Anlagen in den Gemeinden Bettingen und Riehen dürfen nur mit Zustimmung des Gemeinderates erteilt werden.