Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
730.110 RPBBPV CH-BS

§ 25 Bau- und Planungsverordnung (BPV)

Bauvorschriften - Abweichungen - Ausnahmebewilligungen (§ 80 BPG)
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (112 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 25 BPV

1. Gesuche um Ausnahmebewilligungen sind im Baubegehren zu stellen und schriftlich zu begründen.

2. Die Vorsteherin oder der Vorsteher des Bau- und Verkehrsdepartements kann Teile der Kompetenz zur Erteilung von Ausnahmebewilligungen allgemein oder im Einzelfall nachgeordneten Verwaltungseinheiten delegieren.

3. Ausnahmebewilligungen für Bauten und Anlagen in den Gemeinden Bettingen und Riehen dürfen nur mit Zustimmung des Gemeinderates erteilt werden.

← § 24 BPV Bau- und Planungsverordnung (BPV) § 26 BPV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →