730.110
RPBBPV
CH-BS
§ 22 Bau- und Planungsverordnung (BPV)
Bauvorschriften - Bauweise und Ausstattung - Kennzeichnung der Gebäude (§ 76 BPG) - Strassennamen
§ 22 BPV
1. Über die Namen von Strassen in der Stadt Basel und von Kantonsstrassen entscheidet das Justiz- und Sicherheitsdepartement auf Antrag der Nomenklaturkommission.
2. Über die Namen von Gemeindestrassen in den Gemeinden Bettingen und Riehen entscheidet der Gemeinderat.