Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
730.110 RPBBPV CH-BS

§ 22 Bau- und Planungsverordnung (BPV)

Bauvorschriften - Bauweise und Ausstattung - Kennzeichnung der Gebäude (§ 76 BPG) - Strassennamen
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§ 22 BPV

1. Über die Namen von Strassen in der Stadt Basel und von Kantonsstrassen entscheidet das Justiz- und Sicherheitsdepartement auf Antrag der Nomenklaturkommission.

2. Über die Namen von Gemeindestrassen in den Gemeinden Bettingen und Riehen entscheidet der Gemeinderat.

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