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730.110 RPBBPV CH-BS

§ 20 Bau- und Planungsverordnung (BPV)

Bauvorschriften - Bauweise und Ausstattung - Behindertengerechtes Bauen (§ 62 BPG)
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§ 20 BPV

1. Als Beratungsstelle für behindertengerechtes Bauen wird die Bauberatungsstelle der Pro Infirmis bezeichnet.

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