730.110
RPBBPV
CH-BS
§ 20 Bau- und Planungsverordnung (BPV)
Bauvorschriften - Bauweise und Ausstattung - Behindertengerechtes Bauen (§ 62 BPG)
§ 20 BPV
1. Als Beratungsstelle für behindertengerechtes Bauen wird die Bauberatungsstelle der Pro Infirmis bezeichnet.