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730.110 RPBBPV CH-BS

§ 16 Bau- und Planungsverordnung (BPV) - Stadtbildkommission

Bauvorschriften - Bebauung - Gestaltung von Bauten und Anlagen (§ 58 BPG) - Entscheide und Stellungnahmen - ...
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§ 16 BPV · Stadtbildkommission

1. Die Stellungnahmen der Stadtbildkommission bzw. ihres Fachsekretariats werden eingeholt

a) In Planungsverfahren von der für die Planauflage zuständigen Behörde;

b) in Bewilligungs- und Planzirkulationsverfahren von der verfahrensleitenden Behörde.

c) ...

2. Die Stellungnahmen der Stadtbildkommission sind für die Bewilligungsbehörden vorbehältlich § 3 Abs. 3 der Verordnung betreffend die Denkmalpflege (Denkmalpflegeverordnung, DPV) vom 20. Dezember 2016 verbindlich, sofern sie

a) * die Schonzone betreffen, oder

b) * in Fällen von grosser Tragweite oder grundsätzlicher Natur für das Stadtbild sind.

3. ...

4. ...

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