Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
730.110 RPBBPV CH-BS

§ 14 Bau- und Planungsverordnung (BPV) - Abweichungen

Bauvorschriften - Bebauung - Gestaltung von Bauten und Anlagen (§ 58 BPG) - Zuständigkeit - Abweichungen
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§ 14 BPV · Abweichungen

1. Das Fachsekretariat der Stadtbildkommission und die Denkmalpflege können die Zuständigkeit durch Vereinbarung im Einzelfall ganz oder teilweise anders regeln.

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