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730.100 BPG CH-BS

§ 75 Bau- und Planungsgesetz (b BPG)

Bauvorschriften - Bauweise und Ausstattung - Ausstattung - Fahrtenmodell - Berichterstattung
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§ 75 b BPG

1. Der Eigentümer hat dem zuständigen Departement jährlich über die ausgelösten Fahrten Bericht zu erstatten.

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