730.100
BPG
CH-BS
§ 75 Bau- und Planungsgesetz (b BPG)
Bauvorschriften - Bauweise und Ausstattung - Ausstattung - Fahrtenmodell - Berichterstattung
§ 75 b BPG
1. Der Eigentümer hat dem zuständigen Departement jährlich über die ausgelösten Fahrten Bericht zu erstatten.