730.100
BPG
CH-BS
§ 71 Bau- und Planungsgesetz (BPG)
Bauvorschriften - Bauweise und Ausstattung - Ausstattung - Spiel- und Aufenthaltsflächen im Freien
§ 71 BPG
1. Auf Grundstücken mit mehr als fünf für Familien geeigneten Wohnungen müssen alle Zugang zu einer Spiel- und Aufenthaltsfläche im Freien haben.