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730.100 BPG CH-BS

§ 71 Bau- und Planungsgesetz (BPG)

Bauvorschriften - Bauweise und Ausstattung - Ausstattung - Spiel- und Aufenthaltsflächen im Freien
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§ 71 BPG

1. Auf Grundstücken mit mehr als fünf für Familien geeigneten Wohnungen müssen alle Zugang zu einer Spiel- und Aufenthaltsfläche im Freien haben.

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