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730.100 BPG CH-BS

§ 185 Bau- und Planungsgesetz (BPG)

Übergangs- und Schlussvorschriften - Übergangsbestimmungen - Mehrwertabgaben
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§ 185 BPG

1. Die Änderung der Zonenvorschriften des Hochbautengesetzes vom 11. Mai 1939 durch dieses Gesetz begründet keine Abgabepflicht.

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