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730.100 BPG CH-BS

§ 176 Bau- und Planungsgesetz (BPG)

Planung, Bodenordnung, Erschliessung - Erschliessung - Finanzierung - Kantonsbeiträge
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§ 176 BPG

1. Der Kanton ersetzt den Gemeinden Kosten, die durch die Pflicht entstehen, das Abwasser aus anderen Gemeinden abzunehmen und der zentralen Abwasserreinigungsanlage zuzuführen.

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