730.100
BPG
CH-BS
§ 176 Bau- und Planungsgesetz (BPG)
Planung, Bodenordnung, Erschliessung - Erschliessung - Finanzierung - Kantonsbeiträge
§ 176 BPG
1. Der Kanton ersetzt den Gemeinden Kosten, die durch die Pflicht entstehen, das Abwasser aus anderen Gemeinden abzunehmen und der zentralen Abwasserreinigungsanlage zuzuführen.