730.100
BPG
CH-BS
§ 175 Bau- und Planungsgesetz (BPG)
Planung, Bodenordnung, Erschliessung - Erschliessung - Finanzierung - Abwassergebühr - Verfahren
§ 175 BPG
1. Soweit die Verordnung nichts anderes bestimmt, richten sich das Veranlagungs-, das Einsprache- und das Rekursverfahren, die Zahlungstermine und die Folgen bei verspäteter Zahlung nach den Vorschriften über die öffentliche Wasserversorgung und die Nutzung von öffentlichem Fluss- und Grundwasser.