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730.100 BPG CH-BS

§ 175 Bau- und Planungsgesetz (BPG)

Planung, Bodenordnung, Erschliessung - Erschliessung - Finanzierung - Abwassergebühr - Verfahren
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§ 175 BPG

1. Soweit die Verordnung nichts anderes bestimmt, richten sich das Veranlagungs-, das Einsprache- und das Rekursverfahren, die Zahlungstermine und die Folgen bei verspäteter Zahlung nach den Vorschriften über die öffentliche Wasserversorgung und die Nutzung von öffentlichem Fluss- und Grundwasser.

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