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730.100 BPG CH-BS

§ 165 Bau- und Planungsgesetz (BPG)

Planung, Bodenordnung, Erschliessung - Erschliessung - Finanzierung - Erschliessungsbeiträge - Beitragspflicht
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§ 165 BPG

1. Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, die durch eine diesem Gesetz entsprechende öffentliche Strasse oder Kanalisation erschlossen werden.

2. Die Beitragspflicht entsteht,

a) durch den Baubeschluss;

b) durch nachträgliche Vergrösserung der für die Beitragsberechnung massgebenden Flächen.

3. ...

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