730.100
BPG
CH-BS
§ 165 Bau- und Planungsgesetz (BPG)
Planung, Bodenordnung, Erschliessung - Erschliessung - Finanzierung - Erschliessungsbeiträge - Beitragspflicht
§ 165 BPG
1. Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, die durch eine diesem Gesetz entsprechende öffentliche Strasse oder Kanalisation erschlossen werden.
2. Die Beitragspflicht entsteht,
a) durch den Baubeschluss;
b) durch nachträgliche Vergrösserung der für die Beitragsberechnung massgebenden Flächen.
3. ...