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730.100 BPG CH-BS

§ 157 Bau- und Planungsgesetz (BPG)

Planung, Bodenordnung, Erschliessung - Erschliessung - Erschliessungspflicht - Verfahren - Zustellung und Anfechtung
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§ 157 BPG

1. Der Beschluss ist den Abtretungs- und den Beitragspflichtigen zuzustellen.

2. Durch Rekurs gegen den Baubeschluss können keine Einwände gegen Nutzungspläne erhoben werden. Die Beitragspflicht kann nur bestritten werden, wenn der Beschluss die Beiträge festsetzt.

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