730.100
BPG
CH-BS
§ 157 Bau- und Planungsgesetz (BPG)
Planung, Bodenordnung, Erschliessung - Erschliessung - Erschliessungspflicht - Verfahren - Zustellung und Anfechtung
§ 157 BPG
1. Der Beschluss ist den Abtretungs- und den Beitragspflichtigen zuzustellen.
2. Durch Rekurs gegen den Baubeschluss können keine Einwände gegen Nutzungspläne erhoben werden. Die Beitragspflicht kann nur bestritten werden, wenn der Beschluss die Beiträge festsetzt.