727.510
CH-BS
§ 3 Verordnung zum Gesetz über Strassenreinigungsbeiträge - Berechnungsgrundlage
§ 3 Verordnung zum Gesetz über Strassenreinigungsbeiträge · Berechnungsgrundlage
1. Der Beitrag wird von dem von der Gebäudeversicherung ermittelten Neuwert erhoben.
2. Die Beitragsforderungen sind auf den nächsten ganzen Franken aufzurunden.