727.500
CH-BS
Kanton Basel-Stadt 727.500
4 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Basel-Stadt
Gesetzestext (4 Artikel)
1. Zur Deckung bis etwa der Hälfte der Kosten der Strassenreinigung in der Stadt Basel wird von den Eigentümern der Grundstücke in der Stadt ein Beitrag erhoben.
1. Gebäude, die unmittelbar der öffentlichen Verwaltung oder Kultuszwecken dienen, sind von der Beitragsleistung befreit.
1. Der Beitrag beläuft sich auf 0,2‰ des nach dem Gebäudeversicherungsgesetz und der Verordnung hierzu ermittelten Neuwertes.
1. Weitere Einzelheiten sind durch Verordnung des Regierungsrates zu regeln.