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724.910 CH-BS

§ 9 Gebührenverordnung zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (GebV NöRG) - Veranstaltungen mit Swisslos-Fonds- oder Swisslos-Sportfonds-Beiträgen

Gebührenfreie Nutzungen
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§ 9 GebV NöRG · Veranstaltungen mit Swisslos-Fonds- oder Swisslos-Sportfonds-Beiträgen

1. Veranstaltungen im öffentlichen Raum, denen Swisslos-Fonds- oder Swisslos-Sportfonds-Beiträge gewährt werden, sind von Nutzungs- und Bewilligungsgebühren befreit.

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