724.910
CH-BS
§ 9 Gebührenverordnung zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (GebV NöRG) - Veranstaltungen mit Swisslos-Fonds- oder Swisslos-Sportfonds-Beiträgen
Gebührenfreie Nutzungen
§ 9 GebV NöRG · Veranstaltungen mit Swisslos-Fonds- oder Swisslos-Sportfonds-Beiträgen
1. Veranstaltungen im öffentlichen Raum, denen Swisslos-Fonds- oder Swisslos-Sportfonds-Beiträge gewährt werden, sind von Nutzungs- und Bewilligungsgebühren befreit.