724.910
CH-BS
§ 35 Gebührenverordnung zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (GebV NöRG) - Gebühren für polizeiliche Ermittlungsverfahren
Bearbeitungsgebühren und Kosten - Weitere Gebühren
§ 35 GebV NöRG · Gebühren für polizeiliche Ermittlungsverfahren
1. In polizeilichen Ermittlungsverfahren beantragt die zuständige Behörde je nach dem ihr entstandenen Zeitaufwand in der Überweisung mit Antrag an die Staatsanwaltschaft die Auferlegung einer Gebühr von Fr. 100 bis Fr. 5'000.