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§ 34 Gebührenverordnung zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (GebV NöRG) - Gebühren bei unrechtmässigem Plakatieren

Bearbeitungsgebühren und Kosten - Weitere Gebühren
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§ 34 GebV NöRG · Gebühren bei unrechtmässigem Plakatieren

1. Die Gebühr für das Entfernen von unrechtmässig im öffentlichen Raum angebrachten Plakaten und für die Ermittlung der Verursacherin oder des Verursachers beträgt Fr. 100 pro entferntem Plakat. Die Maximalgebühr beträgt Fr. 10'000.

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