724.910
CH-BS
§ 32 Gebührenverordnung zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (GebV NöRG) - Gebühren für andere Entscheide
Bearbeitungsgebühren und Kosten - Weitere Gebühren
§ 32 GebV NöRG · Gebühren für andere Entscheide
1. Die Gebühr für alle anderen Entscheide beträgt je nach Zeitaufwand Fr. 100 bis Fr. 5'000.