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§ 32 Gebührenverordnung zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (GebV NöRG) - Gebühren für andere Entscheide

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§ 32 GebV NöRG · Gebühren für andere Entscheide

1. Die Gebühr für alle anderen Entscheide beträgt je nach Zeitaufwand Fr. 100 bis Fr. 5'000.

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