724.910
CH-BS
§ 28 Gebührenverordnung zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (GebV NöRG) - Nutzungsbewilligungsgebühr
Bearbeitungsgebühren und Kosten - Bewilligungsgebühren
§ 28 GebV NöRG · Nutzungsbewilligungsgebühr
1. Die Nutzungsbewilligungsgebühr wird pauschalisiert erhoben. Sie beträgt je nach Komplexität des Nutzungsgesuchs zwischen Fr. 100 und Fr. 1'500.