Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
724.910 CH-BS

§ 28 Gebührenverordnung zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (GebV NöRG) - Nutzungsbewilligungsgebühr

Bearbeitungsgebühren und Kosten - Bewilligungsgebühren
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (42 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 28 GebV NöRG · Nutzungsbewilligungsgebühr

1. Die Nutzungsbewilligungsgebühr wird pauschalisiert erhoben. Sie beträgt je nach Komplexität des Nutzungsgesuchs zwischen Fr. 100 und Fr. 1'500.

← § 27 GebV NöRG Gebührenverordnung zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (GebV NöRG) - Gegenstand § 29 GebV NöRG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →