724.910
CH-BS
§ 22 Gebührenverordnung zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (GebV NöRG) - Pauschaltarife
Nutzungsgebühren - Nutzungen mit fest mit dem Boden verbundenen Bauten und Anlagen
§ 22 GebV NöRG · Pauschaltarife
1. Die Nutzungsgebühr für Fluchttunnel beträgt für eine maximale Dauer von 50 Jahren einmalig Fr. 1'500 pro Stück.
2. Die Nutzungsgebühr für Erdanker, Ankernägel, Micropfähle und vergleichbare Verankerungssysteme beträgt einmalig Fr. 33 pro Laufmeter.