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§ 18 Gebührenverordnung zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (GebV NöRG) - Spezielle Tarife

Nutzungsgebühren - Nutzungen ohne fest mit dem Boden verbundene Bauten und Anlagen
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§ 18 GebV NöRG · Spezielle Tarife

1. Der Tarif für die Nutzung des öffentlichen Raums beträgt

a) für temporäre Verkaufsstände im Rahmen von Veranstaltungen mit grossem Publikumsaufkommen: Fr. 20 pro m² und Tag

b) für permanente Verkaufsstände mit einer Fläche bis 12 m²: Fr. 3'700 pro Jahr

c) für permanente Verkaufsstände mit einer Fläche grösser als 12 m²: Fr. 320 pro m² und Jahr

d) für Boulevardrestaurants: Fr. 80 pro m² und Jahr

e) für Trottoirauslagen: Fr. 375 pro m² und Jahr

f) für Wanderzirkusse: Fr. 0.10 pro m² und Tag

g) für Weihnachtsbaumverkäufe: Fr. 0.05 pro m² und Tag

h) für Bauinstallationen bis zu 10 m²

1. 1 bis 20 Tage: gebührenfrei

2. ab 21 Tagen: Fr. 0.15 pro m² und Tag

i) für Bauinstallationen von 11 bis 40 m²

1. 1 bis 20 Tage: Fr. 0.15 pro m² und Tag

2. ab 21 Tagen: Fr. 0.25 pro m² und Tag

j) für Bauinstallationen ab 41 m²

1. 1 bis 20 Tage: Fr. 0.15 pro m² und Tag

2. 21 bis 40 Tage: Fr. 0.25 pro m² und Tag

3. ab 41 Tagen: Fr. 0.30 pro m² und Tag

k) für Buvetten (März bis Oktober): Fr. 75 pro m² und Saison

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