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§ 14 Gebührenverordnung zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (GebV NöRG) - Grundtarif

Nutzungsgebühren - Nutzungen ohne fest mit dem Boden verbundene Bauten und Anlagen
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§ 14 GebV NöRG · Grundtarif

1. Wird die Nutzungsgebühr für eine Nutzung des öffentlichen Raums zu Sonderzwecken ohne fest mit dem Boden verbundene Bauten und Anlagen in dieser Verordnung nicht speziell geregelt, beträgt sie Fr. 1 pro m² und Tag bzw. Fr. 365 pro m² und Jahr.

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