724.300
CH-BS
Art. 19 Vorschriften des Baudepartementes für die Ausführung von Grabarbeiten in der Allmend - Pflästerungen
Arbeitsausführung
Art. 19 Vorschriften des Baudepartementes für die Ausführung von Grabarbeiten in der Allmend · Pflästerungen
1. Die Planie für Grosspflaster ist 25 cm, für Kleinpflaster 15 cm unter der fertigen Oberfläche anzulegen. Die Pflästerung ist mit Schlauch und Bürste einzuschlämmen. Das Rammen des Pflasters muss dreimal durchgeführt werden. Nach dem Rammen muss das neue Pflaster der Höhe der vorhandenen Oberfläche entsprechen, die Schichten und Fugen müssen mit dem vorhandenen Pflaster vollständig übereinstimmen. Beschädigte Pflastersteine hat der Unternehmer durch neue zu ersetzen. Bei Regenwetter und bei Frost darf nicht gepflästert werden.