Art. 18 Vorschriften des Baudepartementes für die Ausführung von Grabarbeiten in der Allmend - Erstellen der Fahrbahndecken
Art. 18 Vorschriften des Baudepartementes für die Ausführung von Grabarbeiten in der Allmend · Erstellen der Fahrbahndecken
1. Der Aufbau der Strassendecke hat grundsätzlich dem Zustand vor dem Aufbrechen zu entsprechen. Beim Wiedereinbau der Steinvorlage sind soweit möglich die vorhandenen Steine zu verwenden. Fehlende Steine sind durch neue, druckfeste und wetterbeständige Jurakalk- oder Granitsteine zu ersetzen. Abbruchsteine müssen den gleichen Bedingungen entsprechen. Die Stärke der Steinvorlage ist dem vorhandenen Steinbett anzupassen. Wird auf den Wiedereinbau der Steinvorlage verzichtet, sind die seitlichen Ränder des verbleibenden Steinbettes genügend zu versteifen.
2. Anstelle der Schotterlage ist stets eine Heissmischtragschicht einzubauen. Bei allen Strassen ist die Oberfläche der Tragschicht um Belagsstärke unter der angrenzenden Strassenoberfläche einzubauen. Bei Strassen, deren Decke auf einer Heissmischtragschicht aufgebaut ist, muss die Tragschicht nach dem Aufbruch in der vorhandenen Stärke ergänzt werden.
3. Spezialbeläge und Betonfahrbahnen sind nach den Weisungen des Strasseninspektorats zu ergänzen.