724.300
CH-BS
Art. 1 Vorschriften des Baudepartementes für die Ausführung von Grabarbeiten in der Allmend - Rechtsgrundlagen
Allgemeines
Art. 1 Vorschriften des Baudepartementes für die Ausführung von Grabarbeiten in der Allmend · Rechtsgrundlagen
1. Für Grabarbeiten jeder Art in der Allmend ist die Verordnung des Regierungsrates vom 5. November 1974 betreffend die Benützung der Allmend durch die öffentlichen Verwaltungen und Betriebe massgebend.