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Art. 1 Vorschriften des Baudepartementes für die Ausführung von Grabarbeiten in der Allmend - Rechtsgrundlagen

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Art. 1 Vorschriften des Baudepartementes für die Ausführung von Grabarbeiten in der Allmend · Rechtsgrundlagen

1. Für Grabarbeiten jeder Art in der Allmend ist die Verordnung des Regierungsrates vom 5. November 1974 betreffend die Benützung der Allmend durch die öffentlichen Verwaltungen und Betriebe massgebend.

Rechtsgrundlagen Art. 2 Vorschriften des Baudepartementes für die Ausführung von Grabarbeiten in der Allmend →

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