724.115
ANöRV
CH-BS
§ 8 Ausführungsbestimmungen zur Verordnung zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (ANöRV) - Generelles Bau- und Nutzungsbegehren (§ 32 BPV)
Bewilligungsverfahren
§ 8 ANöRV · Generelles Bau- und Nutzungsbegehren (§ 32 BPV)
1. Zur Abklärung von Grundsatzfragen oder wesentlichen Teilfragen für die Projektierung eines Vorhabens, dessen Realisierung eine Bau- und/oder Nutzungsbewilligung voraussetzt, kann ein generelles Bau- und Nutzungsbegehren eingereicht werden.
2. Das generelle Bau- und Nutzungsbegehren führt zu einem Vorentscheid, in welchem die gestellten Fragen verbindlich beantwortet werden. Der Vorentscheid erlaubt noch keine Ausführung des Vorhabens, sondern dient nur als Grundlage für dessen weitere Projektierung.