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724.115 ANöRV CH-BS

§ 33 Ausführungsbestimmungen zur Verordnung zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (ANöRV) - Zweite Publikation

Einspracheentscheid
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§ 33 ANöRV · Zweite Publikation

1. Wird während des Bau- und/oder Nutzungsbewilligungsverfahrens eine zweite Publikation erforderlich, so werden Einsprachen, welche auf die erste Publikation eingetroffen sind, abgeschrieben bzw. in demjenigen Umfang aufrechterhalten, in welchem sie sich inhaltlich auch gegen die zweite Publikation richten.

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