724.115
ANöRV
CH-BS
§ 24 Ausführungsbestimmungen zur Verordnung zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (ANöRV) - Hinweisschild
Einspracheverfahren und Publikation
§ 24 ANöRV · Hinweisschild
1. Bei Bau- und Nutzungsbegehren im öffentlichen Raum wird auf Hinweisschilder im Gelände verzichtet. Dies gilt auch, wenn zusätzlich Privatparzellen in Anspruch genommen werden.