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724.115 ANöRV CH-BS

§ 23 Ausführungsbestimmungen zur Verordnung zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (ANöRV) - Besondere Hinweise bei der Publikation

Einspracheverfahren und Publikation
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§ 23 ANöRV · Besondere Hinweise bei der Publikation

1. Einen besonderen Hinweis in der Publikation erfordern

a) Baumfällbegehren;

b) Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht oder dessen Erforderlichkeit;

c) Ausnahmebegehren für Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen;

d) wesentliche Änderungen des ursprünglich publizierten Bauprojektes bzw. der Nutzung.

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