724.115
ANöRV
CH-BS
§ 23 Ausführungsbestimmungen zur Verordnung zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (ANöRV) - Besondere Hinweise bei der Publikation
Einspracheverfahren und Publikation
§ 23 ANöRV · Besondere Hinweise bei der Publikation
1. Einen besonderen Hinweis in der Publikation erfordern
a) Baumfällbegehren;
b) Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht oder dessen Erforderlichkeit;
c) Ausnahmebegehren für Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen;
d) wesentliche Änderungen des ursprünglich publizierten Bauprojektes bzw. der Nutzung.