Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
724.115 ANöRV CH-BS

§ 22 Ausführungsbestimmungen zur Verordnung zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (ANöRV) - Einspracheverfahren

Einspracheverfahren und Publikation
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§ 22 ANöRV · Einspracheverfahren

1. Im ordentlichen Bewilligungsverfahren wird mit dem Prüfverfahren ein Einspracheverfahren durchgeführt. Das Einspracheverfahren wird durch die Publikation von Bau- und Nutzungsgesuchen im Kantonsblatt sowie im Internet eingeleitet. Massgeblich für den Inhalt des Gesuches und den Fristenlauf ist die Publikation im Kantonsblatt.

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