724.115
ANöRV
CH-BS
§ 22 Ausführungsbestimmungen zur Verordnung zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (ANöRV) - Einspracheverfahren
Einspracheverfahren und Publikation
§ 22 ANöRV · Einspracheverfahren
1. Im ordentlichen Bewilligungsverfahren wird mit dem Prüfverfahren ein Einspracheverfahren durchgeführt. Das Einspracheverfahren wird durch die Publikation von Bau- und Nutzungsgesuchen im Kantonsblatt sowie im Internet eingeleitet. Massgeblich für den Inhalt des Gesuches und den Fristenlauf ist die Publikation im Kantonsblatt.