724.115
ANöRV
CH-BS
§ 21 Ausführungsbestimmungen zur Verordnung zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (ANöRV) - Beilagen und weitere Unterlagen
Formvorschriften
§ 21 ANöRV · Beilagen und weitere Unterlagen
1. Soweit im Rahmen des Bau- und Nutzungsbewilligungsverfahrens über Anlagen der Haus- und Grundstücksentwässerung und Anlagen zur Versickerung, zur Abwasservorbehandlung oder über die Einleitung von Abwasser in die Kanalisation bzw. in ein Gewässer entschieden werden muss, ist dem Tiefbauamt zusammen mit dem Baubegehren ein Kanalisationsbegehren gemäss der Kantonalen Gewässerschutzverordnung vom 12. Dezember 2000 einzureichen.
2. Wenn das Bauvorhaben Abweichungen von Bauvorschriften vorsieht, sind die Anträge auf Ausnahmebewilligungen und die entsprechende Begründung mit dem Baubegehren einzureichen.
3. Im Einzelfall können weitere Unterlagen und Visualisierungen eingefordert werden.