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724.115 ANöRV CH-BS

§ 10 Ausführungsbestimmungen zur Verordnung zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (ANöRV) - Bewilligungsfreie Bau- und Nutzungsvorhaben

Bewilligungsverfahren
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§ 10 ANöRV · Bewilligungsfreie Bau- und Nutzungsvorhaben

1. Ergänzend zu § 12 NöRV sind folgende Bau- und Nutzungsvorhaben von einer Bewilligungs- oder Meldepflicht gänzlich ausgenommen

a) Bagatelländerungen und Lageänderungen von Sendeantennen im öffentlichen Raum innerhalb des Toleranzbereichs gemäss der Vollzugshilfe des Bau- und Gastgewerbeinspektorats;

b) öffentliche Abfalleimer und Salzboxen;

c) städtische Fahnenmasten und -burgen;

d) * Bauinformationstafeln bis zu einer Grösse von 10 m²;

e) * Pflanzentöpfe direkt an der eigenen Liegenschaft mit einem Durchmesser von bis zu 50 cm oder einer jeweiligen Breite und Tiefe von bis zu 50 cm.

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