724.115
ANöRV
CH-BS
§ 10 Ausführungsbestimmungen zur Verordnung zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (ANöRV) - Bewilligungsfreie Bau- und Nutzungsvorhaben
Bewilligungsverfahren
§ 10 ANöRV · Bewilligungsfreie Bau- und Nutzungsvorhaben
1. Ergänzend zu § 12 NöRV sind folgende Bau- und Nutzungsvorhaben von einer Bewilligungs- oder Meldepflicht gänzlich ausgenommen
a) Bagatelländerungen und Lageänderungen von Sendeantennen im öffentlichen Raum innerhalb des Toleranzbereichs gemäss der Vollzugshilfe des Bau- und Gastgewerbeinspektorats;
b) öffentliche Abfalleimer und Salzboxen;
c) städtische Fahnenmasten und -burgen;
d) * Bauinformationstafeln bis zu einer Grösse von 10 m²;
e) * Pflanzentöpfe direkt an der eigenen Liegenschaft mit einem Durchmesser von bis zu 50 cm oder einer jeweiligen Breite und Tiefe von bis zu 50 cm.