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724.110 NöRV CH-BS

§ 36 Verordnung zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (NöRV) - Begriff und Ausdehnung

Kommerzielle Nutzungen
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§ 36 NöRV · Begriff und Ausdehnung

1. Kommerzielle Nutzungen im öffentlichen Raum sind Nutzungen, welche gewinnorientiert sind und auf eine Erwerbsabsicht abzielen.

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