724.110
NöRV
CH-BS
§ 36 Verordnung zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (NöRV) - Begriff und Ausdehnung
Kommerzielle Nutzungen
§ 36 NöRV · Begriff und Ausdehnung
1. Kommerzielle Nutzungen im öffentlichen Raum sind Nutzungen, welche gewinnorientiert sind und auf eine Erwerbsabsicht abzielen.