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724.100 NöRG CH-BS

§ 30 Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (NöRG) - Kantonaler Vergleich

Gebühren, Kosten und Entgelt
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§ 30 NöRG · Kantonaler Vergleich

1. Im Vergleich mit anderen Kantonen hat die Gebühr für die Nutzung des öffentlichen Raumes zu Sonderzwecken wettbewerbsfähig zu sein.

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