724.100
NöRG
CH-BS
§ 30 Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (NöRG) - Kantonaler Vergleich
Gebühren, Kosten und Entgelt
§ 30 NöRG · Kantonaler Vergleich
1. Im Vergleich mit anderen Kantonen hat die Gebühr für die Nutzung des öffentlichen Raumes zu Sonderzwecken wettbewerbsfähig zu sein.