Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
717.110 CH-BS

§ 12 Verordnung betreffend den Vollzug des Gesetzes über die Ermittlung von Grundstückwerten vom 20. Juni 1968 und über die zu erhebenden Gebühren

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (12 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 12 Verordnung betreffend den Vollzug des Gesetzes über die Ermittlung von Grundstückwerten vom 20. Juni 1968 und über die zu erhebenden Gebühren

1. Die Ermittlung eines Verkehrswertes kann von der Leistung eines angemessenen Kostenvorschusses, die Bekanntgabe der Bewertungsergebnisse von der gleichzeitigen Bezahlung der Gebühr abhängig gemacht werden.

← § 11 Verordnung betreffend den Vollzug des Gesetzes über die Ermittlung von Grundstückwerten vom 20. Juni 1968 und über die zu erhebenden Gebühren Kanton Basel-Stadt 717.110

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →