Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
695.600 CH-BS

Kanton Basel-Stadt 695.600

5 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Basel-Stadt
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (5 Artikel)

1. Bei den Gebäuden der Klassen 3 bis 5 ermässigen sich die Prämien im Rahmen der in Abs. 2 aufgeführten Prozentsätze, sofern die betriebsbedingten Schadengefahren entsprechend ihrer Natur und den damit verbundenen Ausbreitungsmöglichkeiten durch geeignete Massnahmen erheblich vermindert werden.

2. Die Prämien ermässigen sich

- bei Bestehen einer eigenen, anerkannten Werkfeuerwehr, je nach Ausbildung, Ausrüstung und Grösse um 15-25%

- bei Bestehen einer anerkannten automatischen Brandmeldeanlage um 10-20%

- bei Bestehen einer anerkannten Gaswarnanlage um 10-20%

- bei Bestehen einer anerkannten Sprinkleranlage um 10-20%

- bei fachgerechter Erstellung zusätzlicher Brandabschnitte um 5-10%

- bei fachgerechter Erstellung zusätzlicher Fluchtwege um 5-10%

- bei Erstellung von zweckmässigen Löschposten in ausreichender Anzahl um 5-10%

- bei Bereitstellen von dem lokalen Risiko angepassten Feuerlöschern um 5%

- bei bewachten, eingezäunten Arealen um 5%

3. Sind mehrere Massnahmen getroffen, so addieren sich die Prämienermässigungen. Diese dürfen jedoch in keinem Fall 30% übersteigen.

1. Sind die Massnahmen zur Minderung der Schadengefahr unzweckmässig oder ungenügend, werden die Prämienermässigungen teilweise oder ganz sistiert.

2. Bestehen über die getroffenen Schutzmassnahmen Zweifel, kann die Gebäudeversicherung die zuständigen Sicherheitsbehörden zuziehen.

3. ...

1. Gesuche um Prämienermässigungen sind der Gebäudeversicherung mit den erforderlichen Unterlagen einzureichen.

1. Die getroffenen Schutzmassnahmen sind jederzeit in voller Einsatzbereitschaft zu halten. Bei Nichtbeachtung werden die Prämienermässigungen aufgehoben.

1. Rückwirkend werden keine Prämienermässigungen ausgerichtet. Für abgelaufene Jahre werden keine Anpassungen an die neuen Prämienermässigungssätze vorgenommen.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →