695.400
CH-BS
§ 9 Prämienbestimmungen zum Gebäudeversicherungsgesetz - Überprüfung der Risikoklassenzuteilung
§ 9 Prämienbestimmungen zum Gebäudeversicherungsgesetz · Überprüfung der Risikoklassenzuteilung
1. Die Risikoklassenzuteilung der Gebäude ist periodisch auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.