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§ 9 Prämienbestimmungen zum Gebäudeversicherungsgesetz - Überprüfung der Risikoklassenzuteilung

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§ 9 Prämienbestimmungen zum Gebäudeversicherungsgesetz · Überprüfung der Risikoklassenzuteilung

1. Die Risikoklassenzuteilung der Gebäude ist periodisch auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.

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