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§ 9 Schatzungs- und Abgrenzungsbestimmungen zum Gebäudeversicherungsgesetz - Schatzungsergebnisse

Ermittlung der Versicherungswerte - Definitive Versicherung
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§ 9 Schatzungs- und Abgrenzungsbestimmungen zum Gebäudeversicherungsgesetz · Schatzungsergebnisse

1. Das Schatzungsergebnis und die Risikoklassenzuteilung werden dem Eigentümer mit dem neuen Versicherungsausweis mitgeteilt.

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