695.300
CH-BS
§ 9 Schatzungs- und Abgrenzungsbestimmungen zum Gebäudeversicherungsgesetz - Schatzungsergebnisse
Ermittlung der Versicherungswerte - Definitive Versicherung
§ 9 Schatzungs- und Abgrenzungsbestimmungen zum Gebäudeversicherungsgesetz · Schatzungsergebnisse
1. Das Schatzungsergebnis und die Risikoklassenzuteilung werden dem Eigentümer mit dem neuen Versicherungsausweis mitgeteilt.