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§ 7 Schatzungs- und Abgrenzungsbestimmungen zum Gebäudeversicherungsgesetz - Unterlagen

Ermittlung der Versicherungswerte - Definitive Versicherung
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§ 7 Schatzungs- und Abgrenzungsbestimmungen zum Gebäudeversicherungsgesetz · Unterlagen

1. Die definitive Schatzung wird aufgrund folgender Unterlagen vorgenommen

a) * der Bauabrechnung;

b) der nachgeführten Ausführungspläne;

c) * ...

2. Die Kubatur der Gebäude wird nach den Normalien für kubische Berechnungen von Hochbauten, SIA-Norm Nr. 116, festgelegt.

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