695.300
CH-BS
§ 7 Schatzungs- und Abgrenzungsbestimmungen zum Gebäudeversicherungsgesetz - Unterlagen
Ermittlung der Versicherungswerte - Definitive Versicherung
§ 7 Schatzungs- und Abgrenzungsbestimmungen zum Gebäudeversicherungsgesetz · Unterlagen
1. Die definitive Schatzung wird aufgrund folgender Unterlagen vorgenommen
a) * der Bauabrechnung;
b) der nachgeführten Ausführungspläne;
c) * ...
2. Die Kubatur der Gebäude wird nach den Normalien für kubische Berechnungen von Hochbauten, SIA-Norm Nr. 116, festgelegt.