695.100
CH-BS
§ 8 Gebäudeversicherungsgesetz - Änderungen der Baukosten
Versicherungswerte
§ 8 Gebäudeversicherungsgesetz · Änderungen der Baukosten
1. Die Gebäudeversicherung passt die Versicherungswerte jährlich den veränderten Baukosten an.