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§ 8 Kanalisationsreglement für die Dreispitzverwaltung Basel

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§ 8 Kanalisationsreglement für die Dreispitzverwaltung Basel

1. Wird der Gebäudewert infolge baulicher Veränderungen erhöht, ist der Mehrwert, sofern er Fr. 3'000.- oder mehr beträgt, gemäss § 7 Ziff. 2 beitragspflichtig.

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