§ 7 Kanalisationsreglement für die Dreispitzverwaltung Basel
§ 7 Kanalisationsreglement für die Dreispitzverwaltung Basel
1. Die Kanalisationsbeiträge werden wie folgt berechnet
1. Frontbeiträge
Für die ersten 20 m Strassenfront einer Parzelle beträgt der Beitrag pro laufenden Meter Fr. 10.-. Für die dieses Mass überschreitende Strecke einer jeden Parzelle wird pro laufenden Meter ein Beitrag von Fr. 50.- erhoben. Die im jeweiligen Niederlassungsvertrag angegebene Dreispitzstrasse dient zur Ermittlung der Strassenfront.
2. Gebäudewertsbeiträge
Es wird ein Beitrag von 4% des Gebäudewertes erhoben. Als Gebäudewert gilt
A. im Kanton Basel-Stadt
a) der definitive Brandversicherungswert nach Angabe der Gebäudeversicherung Basel-Stadt für Gebäude auf Unterbaurechtsparzellen;
b) der durch einen Fachmann zu schätzende Gebäudewert für Gebäude auf Mietparzellen. Der Schätzer hält sich an die Richtlinien der Gebäudeversicherung Basel-Stadt. Die Schatzungskosten gehen zu Lasten des Besitzers des geschätzten Gebäudes.
B. im Kanton Basel-Landschaft
die definitive Brandlagerschatzung nach Angabe der Gebäudeversicherungsanstalt in Liestal.