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685.360 CH-BS

§ 7 Kanalisationsreglement für die Dreispitzverwaltung Basel

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§ 7 Kanalisationsreglement für die Dreispitzverwaltung Basel

1. Die Kanalisationsbeiträge werden wie folgt berechnet

1. Frontbeiträge

Für die ersten 20 m Strassenfront einer Parzelle beträgt der Beitrag pro laufenden Meter Fr. 10.-. Für die dieses Mass überschreitende Strecke einer jeden Parzelle wird pro laufenden Meter ein Beitrag von Fr. 50.- erhoben. Die im jeweiligen Niederlassungsvertrag angegebene Dreispitzstrasse dient zur Ermittlung der Strassenfront.

2. Gebäudewertsbeiträge

Es wird ein Beitrag von 4% des Gebäudewertes erhoben. Als Gebäudewert gilt

A. im Kanton Basel-Stadt

a) der definitive Brandversicherungswert nach Angabe der Gebäudeversicherung Basel-Stadt für Gebäude auf Unterbaurechtsparzellen;

b) der durch einen Fachmann zu schätzende Gebäudewert für Gebäude auf Mietparzellen. Der Schätzer hält sich an die Richtlinien der Gebäudeversicherung Basel-Stadt. Die Schatzungskosten gehen zu Lasten des Besitzers des geschätzten Gebäudes.

B. im Kanton Basel-Landschaft

die definitive Brandlagerschatzung nach Angabe der Gebäudeversicherungsanstalt in Liestal.

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